Die Coronakrise hat viele Arbeitgeber gezwungen, ihre Belegschaften in die Kurzarbeit zu schicken, für zahlreiche Angestellte ist sogar das bedrohliche Thema Arbeitslosigkeit in den Fokus gerückt. In einigen Branchen ist aktuell bzw. in den kommenden Wochen und Monaten mit Stellenstreichungen zu rechnen. Selbstredend alles Entwicklungen, die die Bereitschaft sich einen womöglich kostspieligen Wunsch zu erfüllen, eher dämpfen.
Nun bieten unsere Finanzierungsoptionen bereits äußerst komfortable und flexible Alternativen zum Sofortkauf. Doch auch hier sind aktuell Bedenken an der Tagesordnung. Ist es wirklich ratsam, in der aktuellen, von Unsicherheit geprägten Zeit, einen Finanzierungsvertrag abzuschließen? Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich gekündigt wird? Wer zahlt dann die noch ausstehenden Raten?
Die Antwort liefert unser kostengünstiger Ratenschutz, den Sie optional im Rahmen jeder Finanzierung abschließen können. Dieser bietet Ihnen nicht mehr und nicht weniger als vollumfängliche Sicherheit im Ernstfall: Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Versicherung die Ratenzahlungen. Weiterhin ist ein Hinterbliebenenschutz enthalten: Auch im Todesfall ist die Rückzahlung des noch offenen Kreditbetrages gewährleistet.
Bei Fragen oder Interesse am Thema Finanzierung und Ratenschutz zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen und beraten selbstverständlich gern!